Eine freie Wohnung bedeutet dreißig Anrufe am Abend, Besichtigungen am Wochenende und am Ende die Frage, wem man eigentlich trauen kann. Genau das nehmen wir Ihnen ab und legen Ihnen am Ende geprüfte Bewerber vor.
Wir kommen vorbei, machen Fotos und sagen Ihnen ehrlich, welche Miete in Ihrer Lage realistisch ist und welche nicht.
Wir inserieren, führen die Besichtigungen und prüfen jeden ernsthaften Bewerber auf Einkommen, Bonität und Vormieterverhalten.
Sie bekommen zwei bis drei geprüfte Bewerber mit allen Unterlagen vorgelegt und wählen aus. Wir bereiten Vertrag und Übergabe vor.
Ehrlich dazugesagt: Wir suchen den zuverlässigen Mieter, nicht den, der am schnellsten zusagt. Das kann ein paar Wochen länger dauern. Aus eigener Erfahrung mit unserem Bestand wissen wir, dass ein falscher Mieter deutlich teurer wird als vier Wochen Leerstand.
Seit 2015 gilt bei Wohnraum das Bestellerprinzip. Das heißt schlicht: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch. Für Sie als Eigentümer ist das klar, für Ihre künftigen Mieter ebenfalls.
Sie beauftragen uns, also tragen Sie die Vergütung. Die Höhe vereinbaren wir vorher schriftlich, bevor wir anfangen. Es gibt keine Vorkosten und keine versteckten Positionen. Kommt kein Mietvertrag zustande, entsteht auch keine Vergütung.
Für Menschen, die eine unserer angebotenen Wohnungen mieten möchten, ist unsere Leistung kostenlos. Wir verlangen keine Provision, keine Bearbeitungsgebühr und kein Entgelt für Besichtigungen oder Unterlagen.
Rechtlicher Hintergrund: § 2 Abs. 1a des Wohnungsvermittlungsgesetzes (Bestellerprinzip). Ein Vermittlungsvertrag über Wohnraum bedarf nach § 2 Abs. 1 WoVermRG der Textform. Sie erhalten die Vereinbarung daher immer schriftlich oder per E-Mail, bevor wir tätig werden.
In gefragten Lagen zwischen Norden, Aurich und Emden liegen zwischen Inserat und unterschriebenem Mietvertrag meist zwei bis sechs Wochen. Bei besonderen Objekten oder in Randlagen kann es länger dauern. Wir sagen Ihnen beim ersten Termin, womit Sie realistisch rechnen sollten.
Wir lassen uns eine Mieterselbstauskunft, Einkommensnachweise der letzten drei Monate, eine Bonitätsauskunft und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters vorlegen. Erst wenn diese Unterlagen vollständig sind, kommt jemand auf Ihre Auswahlliste.
Nein, das ist ja gerade der Sinn. Wir brauchen nur einen Schlüssel und eine Absprache, in welchem Zeitraum wir Termine machen dürfen. Wenn Sie dabei sein möchten, geht das selbstverständlich auch.
Zu Einkommen, Bonität, Haustieren, Raucherstatus und Personenzahl selbstverständlich, das sind sachliche Kriterien. Nicht zulässig sind Vorgaben, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen, etwa nach Herkunft, Religion oder Geschlecht. Solche Wünsche setzen wir nicht um und sagen Ihnen das auch offen.
Eine Garantie kann Ihnen niemand geben, auch wir nicht. Wir können nur sorgfältig prüfen, und das tun wir. Wenn es später Ärger gibt, sind wir weiterhin Ihr Ansprechpartner vor Ort und unterstützen Sie bei der Kommunikation. Die rechtliche Vertretung übernimmt im Ernstfall ein Anwalt.
Ja. Bei Gewerbeflächen gilt das Bestellerprinzip nicht, dort sind Provisionsregelungen frei verhandelbar. Sprechen Sie uns einfach an, dann klären wir die Konditionen im Gespräch.
Erstgespräch und Mieteinschätzung sind kostenlos und unverbindlich. Rückmeldung innerhalb von 48 Stunden.
Mietersuche anfragen